Eltern.Fördern.Zukunft

Der zweite Schwerpunkt der Stiftung liegt auf der Unterstützung Alleinerziehender. Viele Familien kommen in Schwierigkeiten, wenn ein Elternteil fehlt. Nicht selten entziehen sich Unterhaltspflichtige ihrer Zahlungspflicht. Auch gibt es immer wieder Alleinerziehende, die überschuldet sind und keinen Ausweg aus der Schuldenfalle sehen. In vielen Fällen kann den Alleinerziehenden nachhaltig durch qualifizierte anwaltliche Beratung und Vertretung geholfen werden.


Erste Anlaufstelle: Caritasverband der Stadt Erlangen

Die soziale Beratungsstelle des Caritasverbandes der Stadt Erlangen ist erste Anlaufstelle bei Fragen zu staatlichen Transferleistungen, hilft bei Anträgen, unterstützt bei der Existenzsicherung  und bei Fragen zu Trennung und Scheidung. Die Caritas hilft auch bei Klärung finanzieller Fragen, beispielsweise wenn eine Schuldnerinsolvenz wegen Überschuldung im Raum steht.

Die Stiftung ermöglicht weitergehende Beratung

Eine übergreifende rechtliche Beratung oder rechtliche Vertretung kann die Caritas allerdings nicht leisten. Daher stellt sie für die Betroffenen den Kontakt zu Anwaltskanzleien her, die die Alleinerziehenden beraten und juristisch vertreten können. Die Kosten hierfür übernimmt in bestimmten Fällen die Stiftung. Dieses Angebot geht weit über die gesetzlich geregelte Beratungshilfe und die Angebote für Schuldner hinaus.


 Anwälte beantworten 5 Fragen zur juristischen Beratung

1. Was kann eine juristische-Beratung leisten?

 

2. Welche staatlichen Hilfen gibt es und wo liegen deren Grenzen?

 

3. Wann beginnt die juristische Hilfe und wann unterstützt die Schmid-Kayser Stiftung?

 

4. Betrifft die Problematik ausschließlich alleinerziehende Frauen?

 

5. Welchen Nutzen hat eine juristische Beratung für die Betroffenen?

 


Alle Interviews im Wortlaut

Schilderung Fall 1

„Eine alleinerziehende Frau kam zu mir, die sich von ihrem Ehemann getrennt hat. Ihre Kinder sind 13 und 16, gehen auf die Realschule und das Gymnasium. Sie ist berufstätig, auch ihr Mann. Und die Mandantin wünscht sich dann eine Beratung über Kindesunterhalt und die Regelung der Ehewohnung.

Der Mann ist zwar aus der Ehewohnung ausgezogen, belästigt jedoch die Familie mit Anrufen und persönlichen Besuchen, da er eben diese Wohnung übernehmen will. Die Wohnung ist allerdings noch erheblich belastet und andererseits ist die Mutter nicht in der Lage, die Wohnung zu Alleineigentum zu übernehmen.

Hier ist gefragt, wie können wir es lösen, dass der Vater einerseits diesen Miteigentumsanteil übernehmen kann, allerdings auch eine Regelung zum Unterhalt, das hier nicht auf Kosten der Kinder, letztlich der Vater Eigentum bilden kann. Dann dazwischen ist auch die Situation sehr eskaliert, weil der Vater in die Ehewohnung eingedrungen ist. Die Mutter will aber kein Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz, was es gibt, weil das würde dann wiederum ihre berufliche Tätigkeit belasten. Das sind einfach die Fragen, die hier aufgetaucht sind: Einmal vermögensrechtlicher Art, einmal Unterhalt gerade für die Kinder, einmal Beratung auch zur Situation in der eben diese Gewalt vorgekommen ist.“

Schilderung Fall 2

„Die Mandantin ist von ihrem Ehemann, einem Selbstständigen, verlassen worden. Sie hat zwei kleine Kinder mit vier und sechs Jahren gehabt. Sie war selber im Gesundheitsbereich im Schichtdienst tätig. Zwar in Teilzeit aber es war trotzdem sehr, sehr schwierig für sie, weil sie ja auch Nachtdienste machen musste. Der Ehemann hat sich schlichtweg geweigert sich an der Betreuung der Kinder zu beteiligen, und hat gesagt, dass sei Sache der Mutter, ihn interessiere das alles nicht.

Ehegattenunterhalt hat er nicht bezahlt, weil er der Ansicht war, er sei nicht leistungsfähig. Seine Einkommensunterlagen waren überhaupt nicht zu ermitteln. Es hat sich danach herausgestellt, dass er, entgegen seiner Angaben, seit Jahren keine Steuererklärung abgegeben hat. Die Ehefrau hatte dann auch erhebliche Probleme noch mit dem Finanzamt deshalb, weil das alles geklärt werden musste. Er hat freiwillige Zahlungen geleistet, seiner Frau erzählt, dass das schon sehr großzügig von ihm sei, was er da zahlen würde. Bei der Überprüfung hat sich dann herausgestellt, dass seine Zahlungen weit unter dem Mindestunterhalt lagen, der also grundsätzlich eigentlich zu zahlen ist. Und es war dann möglich, für diese Frau, einen vernünftigen Kindesunterhalt zu erhalten. Der Vater musste sich auch noch an Zahlungen für die Wohnungen, also sie blieb in der Mietwohnung zurück, er zog einfach über Nacht aus und hat keine Kosten mehr übernommen. Das konnte dann eigentlich alles geklärt werden und es war dann auch mit entsprechendem Druck möglich, zu erreichen, dass er sich wenigstens etwas an der Kindesbetreuung beteiligt hat, sodass zumindest während der Nachtschichten dann er auf die Kinder aufgepasst hat. Also das sind so persönliche Schicksale, wo man so sieht in welcher schwierigen Situation in verschiedenen Bereichen ein Alleinerziehender einfach bei einer Trennung sein kann.“

Welchen Belastungen sind die Betroffenen ausgesetzt?

„Also aus unserer Sicht sind Alleinerziehende bei einer Trennung einer immensen Belastung ausgesetzt. Die müssen alles managen, also die Kinderbetreuung. Man kann so leicht sagen, die Kinder können heute in Kinderbetreuungseinrichtungen, also Kindergarten, Kinderkrippe, Schule, Ganztagesschule, untergebracht werden, aber niemand sieht welche Belastung trotzdem damit verbunden ist, die Kinder morgens fertig zu machen, den Haushalt zu führen. Die Kinder müssen ja auch versorgt werden, die müssen Essen bekommen und alles.

Man sieht’s ja jetzt auch wieder an dem Entwurf zum Armutsbericht, dass gerade Alleinerziehende immens von Armut bedroht sind. Es ist fast nicht möglich eine Vollzeittätigkeit mit Fahrtzeiten, womöglich Schichtdienst und so weiter zu machen, wenn man alleinerziehend ist. Sie haben dann häufig erhebliche finanzielle Probleme, das Einkommen des anderen Elternteils reicht ganz oft nur aus, wenn überhaupt, Kindesunterhalt zu bezahlen. Der Kindesunterhalt wird dann trotzdem oft nicht pünktlich und nicht in richtiger Höhe bezahlt. Für Ehegattenunterhalt reicht es gar nicht mehr oder es kommt, was jetzt seit der Unterhaltsrechtsreform der Fall ist, häufig das Argument, die Ehefrau könnte ja Vollzeit arbeiten. Und das führt eigentlich zu einer Situation, die auch häufig dazu führt, dass die Frauen auch psychisch völlig überbelastet sind und das letztendlich auch die Kinder mitausbaden müssen. Weil eine völlig gestresste Mutter, die nicht mehr weiß wo ihr der Kopf steht, eigentlich gar nicht mehr in der Lage ist, Kinder vernünftig zu betreuen und zu erziehen.

Und das merkt man auch sehr häufig. Also Mütter berichten auch, dass es den Kindern in der Schule schlecht geht, dass die schulischen Leistungen eben abfallen, möglicherweise Kinder auch noch weiter abrutschen. Wenn dann die finanziellen Probleme noch dazukommen, sind die Mütter relativ häufig wirklich am Ende.“

Was kann eine juristische Beratung leisten?

„Wir sehen unsere Aufgabe vor allem bei der ersten Beratung darin, uns einen Überblick zu verschaffen, aber auch dem Betroffenen einen Überblick zu verschaffen um dann zu entscheiden ob und welche Schritte will er gehen. Wie sind die Erfolgsaussichten? Welche rechtliche Situation besteht wirklich? Wir können in verschiedenen Varianten vorgehen. Wir können weiterinformieren und vermitteln, wer zum Beispiel entscheidend hier eingreifen könnte. Also Erziehungsberatungsstelle oder auch eine Mediation vorschlagen. Finanzielle Fragen, wie Schuldnerinsolvenz, klärt dann die Caritas, das machen wir nicht selber.

Oder aber wir leiten rechtliche Schritte ein oder sagen den Mandanten was sie tun sollen. Wie zum Beispiel zur Auskunft auffordern um einen Unterhalt berechnen zu können. Wir übernehmen dann auch die Vertretung, das heißt wir schreiben durchaus auch den Ehemann / die Ehefrau an, setzen die notwendigen juristischen Eckpunkte und wenn keine Lösungen möglich sind, werden wir auch entsprechende juristische Schritte einleiten. Wichtig ist, dass die Mandanten früh genug kommen und nicht erst nach Ablauf eines Trennungsjahres. Denn dann sind manche Rechte, oder manche Rechte kann man nicht mehr durchsetzen, wie zum Beispiel Unterhalt für die Vergangenheit kann ich nicht mehr einklagen. Denn ein Unterhalt ist für die Zukunft zu zahlen. Deswegen ist es wichtig für die Frauen und auch teilweise Männer, dass sie zeitnah zur Trennung zu uns kommen, damit wir uns eben diesen Überblick verschaffen können. Unsere Beratung besteht eigentlich in einer Art Lotsenfunktion. Wir schauen uns die Trennungssituation an, und sagen auch den Mandanten, welche möglicherweise staatliche Hilfe in Betracht kommt, zum Beispiel Jugendamt. Wir leiten auch gerichtliche Verfahren ein, wenn kein Unterhalt bezahlt wird, wir versuchen Mietverhältnisse zu regeln, damit die Mütter mit den Kindern in ihrer Wohnung bleiben.

Wir denken, dass es eben so wichtig ist, diese zumindest erste Lotsenfunktion zu ermöglichen, weil viele Leute, vor allem Frauen, auch Hemmungen haben, sich als sozialhilfebedürftig darzustellen. Und die betrachten auch die Beratungshilfe bereits so und wollen keine staatliche Hilfe in dem Sinn in Anspruch nehmen, weil sie dann das Gefühl haben, sie haben völlig versagt. Und das ist ihnen sehr peinlich. Und hier haben sie eine Möglichkeit sich zu informieren und damit dann auch die notwendigen Schritte dann entsprechend in die Wege zu leiten, ohne dass sie auch, sagen wir mal vor lauter Angst oder Hemmungen, diesen Schritt nicht gehen.“

Welche staatlichen Hilfen gibt es und wo liegen deren Grenzen?

„Also es gibt die theoretische Möglichkeit für die Mandanten zur Beratung hinzugehen. Das erste Problem liegt schon darin, dass sie gar nicht wissen, wer in welchen Bereichen berät. Also damit geht es schon mal an. Bei uns kommen die Mandanten häufig vermittelt durch die Caritas. Die Caritas versucht im Rahmen ihrer Möglichkeiten schon so viele Probleme wie möglich gemeinsam mit dem Betroffenen zu klären. Also vor allem Bereiche auch, die Erziehungsfragen, pädagogische Fragen umfassen. Die Caritas hilft auch bei Klärung finanzieller Fragen, beispielsweise wenn eine Schuldnerinsolvenz wegen Überschuldung im Raum steht. Aber die Caritas kann nicht leisten, diesen Überblick auch im Rahmen eines rechtlichen, ja man kann sagen, Schirms. Es muss in den Einzelfällen geklärt werden, ob und welche rechtlichen Ansprüche bestehen. Und die Mandanten müssen auch darauf hingewiesen werden, ob und welche Möglichkeiten sie haben.“

Wann beginnt die juristische Hilfe und ab wann unterstützt die Stiftung?

„Unser Auftrag kann natürlich nur da sein, wo staatliche Hilfen nicht ausreichen oder versagen. Das hängt zum Beispiel damit zusammen, dass es diese Möglichkeit der Beratungshilfe gibt. Aber diese Beratungshilfe macht in der Praxis immense Probleme. Es ist schon sehr schwierig Formulare auszufüllen. Aber es gibt auch immer wieder Fälle bei geringem Vermögen, wo Beratungshilfe gar nicht greift, oder, was man auch noch sehen muss, Beratungshilfe ist für einen Anwalt mit so erheblichen Problemen verbunden, dass viele Kollegen keine Beratungshilfe machen oder sehr schlecht beraten. Also ich kenne Fälle wo Mandanten nach fünf Minuten mit dem Berechtigungsschein wieder hinausgeschickt worden sind. Das kann keine ordnungsgemäße Beratung sein. Jugendämter haben sicher ihre Aufgabe und machen auch eine gute Arbeit in vielen Bereichen. Aber es ist natürlich immer die Frage, ob man das schnell genug erreichen kann. Und Jugendämter können nur einen Teilbereich abdecken. Also im Bereich elterliche Sorge und Umgangsrecht braucht man sicher auch die Hilfe und Unterstützung der Jugendämter oder Beratungsstellen. Im finanziellen Bereich wird es schon enger. Wenn dann in der Regel nur Kinderunterhalt. Aber das Jugendamt kann es auch nicht leisten alle anderen schwierigen mit einer Trennung zusammenhängenden, juristischen Fragen zu klären. Und dafür gibt es eigentlich keine andere Stelle als Anwälte. Da beginnt der Auftrag. Er endet, wenn die Mandanten das bekommen haben, was sie eigentlich möchten. Nämlich eine Beratung, einen Überblick über ihre Trennungssituation. Einen Überblick über rechtliche Möglichkeiten, einen Überblick, welche weiteren Beratungen es gibt und dann ist es immer noch die Sache des Mandanten selber zu sagen: Hier brauche ich keine Beratung mehr. Das genügt mir. Oder: Hier brauche ich weitere Beratung. Oder möglicherweise einen Prozess. Damit würde auch unser Auftrag enden, denn ein Prozess würde dann über die Verfahrenskostenhilfe geführt werden. Manchmal genügt es ja auch zu sagen: Verhalten Sie sich so-und-so. Sprechen Sie mit dem Partner. Sie haben Anspruch auf das. Das sind eben auch diese Hilfen zur Selbsthilfe. Wir haben auch Fälle, da sagen die: Nein, diese Erstberatungsgebühr, die ja auch Verankert ist im Gesetz, die wird von mir bezahlt, wenn wir in dieser ersten Beratung feststellen, dass das ein Fall für die Schmid-Kayser-Stiftung sein könnte, dass die sich diese Beratungsgebühr vom Mund absparen, dann bitten wir auch um Übernahme dieser Erstberatungsgebühr über die Schmid-Kayser-Stiftung. Was die, es sind in der Regel Frauen, was die also sehr sehr dankbar entgegennehmen. Und sagen, das ist ganz toll, dass das hier übernommen wird.“

Betrifft die Problematik ausschließlich alleinerziehende Frauen?

„In der Zwischenzeit haben wir auch festgestellt, dass es auch Alleinerziehende Männer gibt. Es gibt doch auch Frauen, die ihre Kinder und ihren Partner in Anführungszeichen „im Stich“ lassen, die sagen: Ich habe mich lange genug um Kinder und Haushalt gekümmert, ich bin nicht mehr bereit das zu machen. Und auch Männer stehen dann vielleicht sogar noch mehr hilflos da. Was können sie alles machen, was müssen sie machen, es ist ihnen auch manchmal peinlich, den Unterhalt, den natürlich dann auch die Mutter zu zahlen hat, geltend zu machen.

Nach wie vor ist es aber überwiegend die Situation von Frauen, die so schlecht ist im Fall einer Alleinerziehung. Das hängt aber auch mit der Rollenverteilung in den Familien nach wie vor zusammen. Weil es ist relativ selten, dass ein Mann in Teilzeit arbeitet, sondern in den meisten Familien ist es so, dass der Ehemann teilweise auch einfach wirtschaftlich bedingt, Vollzeit arbeitet und die Ehefrau in Teilzeit. Und das führt schon dazu, dass überwiegen die Belastungssituation bei den Frauen auftritt. Wobei wir schon beobachten, dass es einen Wechsel gibt. Also vor 20 Jahren hätte man kaum einen Fall gehabt wo ein Mann betroffen war. Heute nehmen diese Fälle zu, wo Frauen auch relativ rigoros einfach von heute auf morgen Mann und Kinder verlassen und es ihnen ziemlich egal ist, wie es denen geht.“

Wie sind die Erfolgsaussichten der juristische Beratung?

„Der Erfolg ist eigentlich da, wenn die Alleinerziehenden die zu uns kommen, ihre Situation verstehen. Wenn ihnen bewusst wird, welche Rechte sie haben, welche Ansprüche. Es ist dann ihre Entscheidung, ob sie diese Ansprüche durchsetzen wollen oder ob sie sagen: Ich will es jetzt nicht auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen, weil dadurch das Verhältnis der Kinder zum Vater, Vater zu Kindern, schlechter wird. Das ist immer die Entscheidung des Mandanten, welche Schritte dann weiter unternommen werden. Ob es eine Klage ist, zur Erziehungsberatung gehen, ob sie sich selber mit dem anderen Partner auseinandersetzen. So definieren wir eigentlich unseren Erfolg.

Also wir können nicht die Lösungen garantieren. Das ist auch nicht unsere Aufgabe. Sondern unsere Aufgabe ist es zu beraten, zu informieren, Wege aufzuzeigen, und natürlich auch zu verhindern, dass böse Fehler gemacht werden. Beispielsweise, dass man weiterhin den Zugriff zum gemeinsamen Konto einem Ehegatten überlässt, der dann in Windeseile dieses Konto leerräumt. Man kann zwar dann theoretisch rechtlich versuchen von dem anderen das wieder zu bekommen, aber das ist mit immensen Schwierigkeiten verbunden. Wie wenn man gleich von vorne herein, dann sicherstellt das Ganze zum Unkonto wird und nur noch beide darüber verfügen können. Dann kann man solche Sachen von vorne herein einfach verhindern. Also ich denke, es liegt auch einfach ein ganz großer Teil in der Prävention. Also dass man einfach sagt: Das-oder-das könnt ihr tun, das-oder-das dürft ihr nicht tun.“

Welchen Nutzen hat eine juristische Beratung für die Betroffenen?

„Also gerade in Familiensachen verstehen wir beide es so, dass eine gewisse Empathie notwendig ist, natürlich auch eine Distanz, aber dieses- , diese Unterstützung und den Anstoß geben, dass auch die Mandanten, die Mütter, auch selber was machen können und selber etwas hinbekommen

Aber wir wissen eines, dass zumindest über die Punkte, die wir beraten haben, ich meine, man braucht sich nicht vormachen, dass man bei einer Beratung alle Probleme dieser Ehe und Trennung hat. Ich denke, dass die Probleme, die angesprochen worden sind, für die Leute zumindest klarer sind.

Und es ist wichtig, dass diese Menschen auch merken: Da gibt es eine Unterstützung! Und manchmal genügt es ja auch, dass man den Frauen den Rücken stärkt in dem man sagt, sie haben Anspruch auf Unterhalt, sie haben Anspruch auf ein Gespräch beim Jugendamt. Hier bekommen sie auch Unterstützung, wenn der Vater die Kinder nicht nimmt. Oder wenn er nicht bereit ist, hier ihnen die Ehewohnung zu überlassen oder sie ständig belästigt. Dass es diese Ansprüche gibt. Wie es umgesetzt wird, das müssen diese Mandanten natürlich auch dann selber entscheiden.

Aber ich denke, dass es für Alleinerziehende, grade, die ja in einer wahnsinnigen, auch psychischen Belastungssituation sind, unheimlich wichtig ist, zu sehen: Sie werden nicht alleine gelassen.“